Im Sinne einer effizienten, ressourcen- und klimaschonenden Flächennutzung und einer nachhaltigen und konfliktarmen Entwicklung der Region sollten Entwicklungen und Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Infrastrukturen, Freiräume, etc.) interkommunal abgestimmt an die aus übergemeindlicher und regionaler Sicht optimalen Standorte gelenkt werden. Gleichzeitig sind die aus einer solchen interkommunal vereinbarten Arbeits- und Funktionsteilung entstehenden Nachteile und Belastungen unter den betroffenen Kommunen auszugleichen.
Instrumente für solche Planungsansätze sind im bestehenden Rechtsrahmen grundsätzlich in ausreichendem Umfang vorgesehen (z.B. landesplanerischer Vertrag, Zweckverband, gemeinsames Kommunalunternehmen, Arbeitsgemeinschaft, etc.). Auf Grund von Unbekanntheit, Komplexität und teilweise fehlendem politischen Willen kommen diese Instrumente aber bislang nur punktuell zum Einsatz. “Region ist Solidarität” soll die Praxistauglichkeit der vorhandenen Instrumente herausarbeiten und betonen, ggf. Anpassungserfordernisse formulieren, die Bekanntheit der Instrumente steigern und die Kommunen zur stärkeren Anwendung solcher Instrumente anregen.